Anträge

Begründung

 

Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Altbach wurde im Mai 1974 seiner Bestimmung übergeben. Nach nun 45 Jahren durchgehenden Einsatz- und Übungsbetrieb entspricht die technische- und soziale Ausstattung nicht mehr dem Stand der Technik und der sich veränderten Gesellschaft. Dies ist der Gemeinde und dem Gemeinderat bekannt (vgl. z.B. Bericht der Gebäudekommission vom 20.01.2014). Das Architekturbüro Germaschewski hat im Jahre 2015 zudem eine Grundlagenermittlung/Vorplanung und die Machbarkeit einer Sanierung des Feuerwehrgerätehaus untersucht. 

Wie wichtig eine funktionierende Feuerwehr im Ernstfall ist, steht ausser Frage. 

Bisherige mangelhafte Ausstattung:

- keine Trennung von weiblichen- und männlichen Kameraden im Bereich der Umkleiden

- WC - Anlagen Sanierungsbedürftig

- Duschen Sanierungsbedürftig - für weibliche Mitglieder nicht vorhanden!

- sogenannte "schwarz-Weiß-Trennung" nicht möglich!

- Platzmangel im Bereich Umkleide durch neue Brandschutzkleidung (gab es so 1974 noch nicht)

- Platzmangel für die Jugendfeuerwehr

- Platzmangel für die Kindergruppe

- energetische Sanierung

- fehlende Büros- und Lagerflächen

- Küchenbereich 

Eine Sanierung am derzeitigen Standort ist aus Gründen der schnellen Erreichbarkeit zur Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist aus Sicht der Fraktion dringend gegeben. Andere vorhandene Grundstücke der Gemeinde Altbach die dem entsprechenden Platzbedarf bieten sind im Bereich des Kernortes nicht vorhanden und eine Verlagerung in das Industriegebiet weder sinnvoll noch geboten.

Im Jahr 2015 hat das Büro Germaschewski die Grundlagenermittlung durchgeführt und kennt demgemäß die Pläne. Es erscheint daher sinnvoll, dieses Büro wieder zu beauftragen, zumal das Büro in der Sanierung von Feuerwehrmagazinen Erfahrung hat (Ostfildern).

Sollte aus verfahrensrechtlichen Gründen die direkte Beauftragung eines Büros nicht möglich sein, stellen wir den Antrag hilfsweise dahingehend, dass eine entsprechende Ausschreibung beschlossen wird.

Die Entwurfsplanung sollte desweiteren dergestalt erfolgen und klären, ob eine Sanierung abschnittsweise möglich ist und ob, falls ja ggf. welche Teile der Sanierung zu priorisieren sind.

Da bei einer Sanierung die Einsatzfähigkeit sichergestellt sein muß, ist die Freiwillige Feuerwehr in die Planung von Anfang an einzubeziehen.

SPD-Fraktion

Andrea Barth, Salwa Achahboun, Achim Weber, Wolfgang Sperling, Jochen Beutel und Wilfried Schieche

22.07.2019

   
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